2003 – Antidiskriminierung jetzt!

Die Demo-Parade durch die Innenstadt

Die Bundesregierung muss noch in diesem Jahr zwei EU-Richtlinien umsetzen, die sich mit Diskriminierung, bzw. ungerechtfertigter Benachteiligung befassen. Zusätzlich muss die Änderungsrichtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur Beschäftigung umgesetzt werden. Es wurde beschlossen, ein bundesweites Anti-Diskriminierungsgesetz vorzulegen, das aus einem zivilrechtlichen als auch einem arbeitsrecht-lichen Teil besteht Die Federführung für die Umsetzung der Richtlinien hat das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend, das Bundesjustizmi-nisterium sowie das Bundes-ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde vom Bundesjustizministerium ein Entwurf vorgelegt, der auch ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz vorsah.
Dieser Entwurf entfachte eine grundlegende Diskussion, ob ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskrimi-nierungsgesetz machbar und durchsetzbar sei. Der Entwurf scheiterte vor allem an dem Widerstand der Wirtschaft und der Kirchen. Beide sahen durch ein Antidiskriminierungsgesetz ihre grundgesetzlich verankerte Vertragsfreiheit gefährdet. Auch innerhalb der Homo Szene gibt es keinen einheitlichen Standpunkt. Nach wie vor gäbe es aber zahlreiche Diskriminierungen und ungerechtfertigte Benachteiligun
gen von Lesben und Schwulen, die einen rechtlichen Schutz dringend erforderlich machen. Einige europäische Länder wie die Niederlande, Belgien und Dänemark haben bereits umfassende Antidiskriminierungsgesetze. Recht hat durchaus die Aufgabe, Wertmaßstäbe zu setzen und präventiv zu wirken. Die Bundesregierung wird sich nicht nur im europäischen Vergleich messen lassen müssen, sondern auch an ihrem Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode.

Constance Ohms

Demo-Parade am 19.07.2003 11:00 Römerberg